Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation soll dem Buchführungspflichtigen den Nachweis ermöglichen, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung und den GoBD für die Aufbewahrung von Daten und Belegen erfüllt sind.

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation bildet § 239 und § 257 HGB, aus denen folgende Anforderungen an die Archivierung von kaufmännischen Unterlagen, sowohl in Papierform als auch in elektronischen Systemen, abgeleitet werden:




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